Kostenübernahme

Die Kosten für eine psychologische Lerntherapie können unter gewissen Voraussetzungen vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.

 

Voraussetzung dafür ist ein fachärztliches Gutachten eines/r Kinder- und Jugendpsychiater*in. Die Kosten für die Gutachtenerstellung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

In diesem Gutachten muss diagnostiziert werden, dass das Kind in Zusammenhang mit der Legasthenie oder Dyskalkulie unter bestimmten psychischen Belastungen leidet, wie z.B. psychosomatischen Beschwerden, depressiven Verstimmungen, schulbezogenen Ängsten. Für das Kind droht damit (oder ist bereits eingetreten) eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII.

 

Zusätzlich ist i.d.R. seitens des Jugendamtes noch eine Stellungnahme der Schule erforderlich, in der attestiert wird, dass die gegebene Problematik nicht alleine durch schulische Unterstützung behoben werden kann.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird dann geprüft, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt werden kann.

 

Meine Praxis ist vom Kreisjugendamt Rosenheim zur Leistungserbringung nach §35a SGB VIII anerkannt.

Ich berate und unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung auf Kostenübernahme.

 

Die Kosten für einen Gruppenkurs in Autogenem Training werden i.d.R. bis zu einem gewissen Höchstsatz von den Krankenkassen übernommen.

Die Kursgebühr muss von den Teilnehmer*innen zunächst selbst bezahlt werden. Nach Abschluss des Kurses kann die ausgestellte Teilnahmebescheinigung dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Diese erstattet einen Teil (oder auch die gesamte Höhe) der Kursgebühr.